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1. Was bedeutet die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?

Bisher war es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland nicht möglich, eine Ehe zu schließen. Homosexuelle Paare hatten nur das Recht, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet. Damit dürfen nun auch sie heiraten.

Im europäischen Vergleich ist Deutschland in Sachen Eheöffnung eher ein Nachzügler: In den Niederlanden können gleichgeschlechtliche Paare bereits seit 2001 heiraten, gefolgt von Belgien, Spanien, Schweden, Norwegen, Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg und Finnland.