4. Wer ist von Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit betroffen?
Die Beratung der Antidiskriminierungsstelle und zahlreiche Studien zeigen, dass Muslim*innen häufig von Diskriminierung betroffen sind. Vor allem Frauen mit Kopftuch wenden sich wegen Ungleichbehandlungen im Arbeitsleben an unser Beratungsteam.
Dem Thema "Diskriminierung aufgrund der islamischen Religionszugehörigkeit im Kontext Arbeitsleben" widmet sich jeweils eine rechtswissenschaftliche und eine sozialwissenschaftliche Studie.
Menschen jüdischen Glaubens erleben ebenfalls häufig Diskriminierungen, z. B. in Form von Mobbing am Arbeitsplatz oder auch wenn sie mit Kippa nicht in ein Restaurant gelassen werden. Aber auch Menschen, die anderen Religionen angehören, nicht konfessionell gebunden sind und Menschen, die eine Weltanschauung wie beispielweise den Humanismus vertreten, können Diskriminierung erfahren.
Menschen werden insbesondere dann häufig diskriminiert, wenn ihre Religionszugehörigkeit sichtbar wird, z. B. durch das Tragen bestimmter Kleidungsstücke, wie z. B. einer Kippa oder eines Kopftuchs, oder durch die Teilnahme an religiösen Festen. Mitunter reicht aber bereits der Name für Diskriminierungen aus. An unsere Beratung hat sich beispielsweise eine Person gewandt, die wegen des Vornamens „David“ antisemitisch beleidigt wurde.