6. Welche Rolle spielt das Kopftuch im Arbeitsleben?
Schätzungsweise 30 Prozent der in Deutschland lebenden Musliminnen tragen ein Kopftuch. Das ergab eine Untersuchung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus dem Jahr 2020.
In den vergangenen Jahren gab es vermehrt Debatten über und Rechtsprechung zum sichtbaren Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz. In Deutschland und auf europäischer Ebene stand hier zumeist das Kopftuch muslimischer Frauen im Mittelpunkt.
Gerade muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, erleben in Deutschland überdurchschnittlich häufig Diskriminierung im Arbeitsleben. Dabei werden sie z. B. von ihren Arbeitgeber*innen aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen und viele werden gar nicht erst zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Häufig werden solche Benachteiligungen mit dem Wunsch nach Neutralität oder Kundenwünschen begründet. Verbote von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen bedürfen im Arbeitsleben allerdings einer guten Begründung, da sie direkt in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen.
Grundsätzlich darf in Deutschland jeder Mensch die eigene Religion frei ausleben - auch am Arbeitsplatz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet darüber hinaus Diskriminierungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung im Arbeitsleben. Das bedeutet, dass Arbeitgeber*innen weder bei der Bewerbung noch im Arbeitsalltag einzelne Personen wegen ihres Glaubens benachteiligen dürfen.
Es gibt aber Ausnahmen und Regelungen, die ein Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz durch den/die Arbeitgeber*in rechtfertigen. Wenn es so sein sollte, dass die Arbeit mit Maschinen durch das Tragen eines Kopftuchs oder einer Kette zu gefährlich sein kann, wäre ein Verbot aus sachlichen Gründen also zulässig. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen, die sich aber bei privatwirtschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Arbeitgeber*innen unterscheiden.