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4. Was kann ich tun, wenn ich von Racial Profiling betroffen bin?

Wenn Sie von Racial Profiling betroffen sind, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder eine eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

Daneben wird Betroffenen empfohlen, sich den Namen und die Dienststelle der handelnden Beamt*innen sowie alle Umstände des Vorfalls so genau wie möglich zu notieren und gegebenenfalls mögliche Zeug*innen anzusprechen, um im Nachhinein gegen die Maßnahme vorgehen zu können, zum Beispiel mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Gerichtlich kann ein Fall von Racial Profiling über eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage überprüft werden. Die Gerichte prüfen in diesem Rahmen nachträglich, ob eine Polizeikontrolle rechtswidrig war. Wurde eine Amtspflichtverletzung gerichtlich festgestellt, können Betroffene zudem in einem weiteren, zivilrechtlichen Verfahren unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg können Sie sich auch an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden, die Vorwürfe von Racial Profiling überprüft.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich für eine bundesweite unabhängige Beschwerdestelle ein, an die sich Menschen im Falle von Racial Profiling durch Beamt*innen der Bundespolizei wenden können.