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Organisationspflichten von Arbeitgebenden

- Steckbrief zur Expertise -

Autor*innen: Prof. Dr. Marlene Schmidt, im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2010

Kurzüberblick

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Die Expertise untersucht Art und Umfang der Organisationspflichten.

Wichtigste Ergebnisse

Präventive Maßnahmen

Arbeitgeber sind verpflichtet, präventive Maßnahmen zu treffen. Falls diese ihrer Pflicht nicht nachkommen, bestehen für Beschäftigte Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche. Der Betriebsrat kann bei grobem Verstoß die Rechte gerichtlich geltend machen.

Maßnahmen bei Diskriminierungen

Verstoßen Mitarbeiter*innen gegen das AGG, müssen Arbeitgeber im Einzelfall geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen. Diese Maßnahmen können eine Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung sein. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, vor Benachteiligungen durch Dritte zu schützen.

Defizite der Organisationspflichten

Die Organisationspflichten sind so allgemein formuliert, dass viele Fragen offen bleiben. Nicht wirkungsvoll ist zudem, dass ein Verstoß gegen die Organisationspflichten in erster Linie für die Betroffenen individuen Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche auslöst. Denn Beschäftigte schlagen äußerst selten bei bestehenden Arbeitsverhältnissen den Gerichtsweg ein.

Handlungsoptionen

Was können Arbeitgeber tun?

  • Beschäftigte sollten über die gesetzlichen Regelungen, Benachteiligungsproblematiken und Sanktionen umfangreich schriftlich informiert werden.
  • Betriebsvereinbarungen zum Diskriminierungsschutz könnten abgeschlossen werden.
  • Verhaltenskodizes zum Diskriminierungsschutz könnten aufgestellt werden und Beschäftigten, Kund*innen und Geschäftspartner*innen über diese informiert werden.
  • Auch könnten Führungsrichtlinien erarbeitet werden.
  • Falls ein Verdacht auf Diskriminierung besteht, sollte eine möglichst schnelle und umfassende Aufklärung des Sachverhaltes erfolgen.

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