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Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung und die Fortentwicklung des Antidiskriminierungsrechts

- Steckbrief zum Rechtsgutachten -

Autor*innen: Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 1. Quartal 2025

Kurzüberblick

Die Studie untersucht Vorschläge zur Reform der Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die zu einer Stärkung der Rechtsdurchsetzung im Bereich des Antidiskriminierungsrechts führen sollen.

Auf der Grundlage der bestehenden Reformdiskussion sowie unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse lotet sie gesetzliche Regelungsoptionen im Zusammenhang mit der alternativen Streitbeilegung, Untersuchungs- und Entscheidungsbefugnissen sowie der Einbindung der ADS in gerichtliche Verfahren über das Recht zur Abgabe von amicus curiae-Stellungnahmen sowie die Zuerkennung von Klagerechten aus.

Im Zentrum des Forschungsprojekts steht dabei die Frage der rechtlichen Zulässigkeit bzw. der rechtlichen Vorgaben für entsprechende Reformvorhaben. Hierzu werden die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie sich insbesondere aus Sekundärrechtsakten wie den Antidiskriminierungs-Richtlinien und der Entgelttransparenzrichtlinie ergeben, untersucht. Mögliche Implikationen der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Richtlinien über Standards für Gleichstellungsstellen werden einbezogen. Zudem werden die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Kompetenzausstattung der ADS in den Blick genommen. Völkerrechtliche Rahmenbedingungen und die Empfehlungen internationaler Menschenrechtsinstitutionen werden dabei berücksichtigt.

Untersucht wird dabei auch, welche Auswirkungen die besondere organisationsrechtliche Stellung und Ausgestaltung der ADS und insbesondere ihre Unabhängigkeit für die Frage der Zulässigkeit der Übertragung einzelner Befugnisse hat und ob Spannungen zwischen den verschiedenen diskutierten Erweiterungen des Mandats der ADS bestehen.

Auf der Grundlage eines Rechtsvergleichs mit mehreren europäischen Gleichstellungsstellen sollen die Reformvorschläge schließlich in rechtspolitischer Hinsicht gewürdigt werden.

Die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens ist im 1. Quartal 2025 geplant. 

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