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„Was tun gegen
Diskriminierung an Schulen? Beispiele Guter Praxis“

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Autor*innen: Andreas Foitzik und Julia Kaiser (adis e.V. Tübingen); Sotiria Midelia (Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.), im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2025

Kurzüberblick

Schüler*innen haben ein Recht auf Gleichbehandlung und diskriminierungsfreie Bildung. Schulen tragen im Wesentlichen die Verantwortung dafür, dass diese grundlegenden Rechte gewahrt werden. Dennoch ist Diskriminierung auch an Schulen Teil der Realität.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Schüler*innen nicht vor Diskriminierung. Diese Lücke zu füllen ist Aufgabe der Bundesländer, denn Bildung ist Ländersache. Doch in den jeweiligen Schulgesetzen gibt es zwar einige Gleichbehandlung- und Fördergebote, aber kein explizites Diskriminierungsverbot. Landesantidiskriminierungsgesetze, auf die sich Schüler*innen berufen könnten, gibt es aktuell nur in Berlin.

Schule sollte jedoch ein Ort sein, an dem sich alle Schüler*innen wohl fühlen und keine Diskriminierung erfahren. Viele Schulen in Deutschland versuchen deshalb mit unterschiedlichsten Maßnahmen, Diskriminierungen vorzubeugen und sie abzubauen.

Um diese Erfahrungen strukturell nutzbar zu machen, haben die Autor*innen im Rahmen des Projekts in einem breit angelegten Auswahlverfahren 31 Beispiele guter Praxis gegen Diskriminierung in allgemein- und berufsbildenden Schulen gesammelt. Die Praxisbeispiele sind vielfältig: von spezialisierten Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen, die im Kontext Schule Diskriminierung erfahren haben, bis hin zu empowerment-orientierten Angebote für Schüler*innen mit Rassismuserfahrung.

Sämtliche Praxisbeispiele sowie weiterführende Informationen sind hier online verfügbar.

Wichtigste Ergebnisse

Praxis an Schulen

Präventionsmaßnahmen an Schulen

Präventive Maßnahmen, die direkt an den Schulen ansetzen, machen Diskriminierung besprechbar und etablieren Antidiskriminierung als einen selbstverständlichen Teil der Schulkultur. Hierzu zählen Projekttage und Workshops, genauso wie Schüler*innen-AGs oder empowerment-orientierte Angebote für Schüler*innen.

Interne Struktur zum Umgang mit Diskriminierung an der Schule

Noch sind interne Strukturen gegen Diskriminierung an Schulen nicht weit verbreitet, nur selten gibt es schulinterne Anlaufstellen. Etwas häufiger haben Schulen einzelne Antidiskriminierungsbeauftragte. Trotzdem steigt das Interesse an diesen Strukturen und einige solcher Stellen sind im Aufbau. Für den Erfolg dieser Maßnahmen ist besonders die Unterstützung der Schulleitung, aber auch die des Kollegiums entscheidend.

Diskriminierungskritische Schulentwicklung kann hier auf unterschiedlichen Ebenen Abhilfe schaffen. Sowohl in der Entwicklung und Kontrolle von Schul- und Lehrmaterialien als auch in institutionellen Strukturen und Praktiken müssen Diskriminierungsrisiken abgebaut werden. Hier fehlen häufig Ressourcen und die Umsetzung ist ausbaufähig. Der Diskriminierungsschutz und die kritische Auseinandersetzung mit Diskriminierung sollte dabei für alle Personen, die im Kontext der Schulen unterwegs sind gelten.

Einbezug außerschulischer Möglichkeiten

Eine weitere Möglichkeit im Umgang mit Diskriminierung ist die Kooperation mit externen Akteur*innen und die Nutzung bereits bestehender außerschulischer Strukturen. Vielversprechende Maßnahmen sind beispielsweise, Partner*innen für die Durchführung von Projekttagen und Workshops zu gewinnen, kommuna­le Mittel für Projekte zu akquirieren oder Erfolge öffentlich vorzustellen. Auch die sozialen Medien haben großes Potenzial, im Kampf gegen Diskriminierung unterstützend zu wirken.

Praxis außerschulischer Initiativen

Außerschulische Weiterbildungsangebote

Weiterbildungsangebote für Lehrende und pädagogische Mitarbeitende unterstützen die strukturelle Weiterentwicklung der Schulen, beispielsweise durch die Reflektion der eigenen Haltung und die Umgestaltung des Unterrichts. Die Wirksamkeit von Weiterbildungen ist abhängig von deren Regelmäßigkeit, dem Austausch und der Unterstützung weiterer Lehrender sowie dem Zugang über konkrete Handlungspunkten.

Externe Beratungs- und Beschwerdestrukturen

Zivilgesellschaftliche Beratung, die unabhängig und parteilich ist sowie staatliche Anlaufstellen haben verschiedene Interventionsmöglichkeiten bei Diskriminierung im Schulkontext. Unabhängige Beratungsstellen können neben Einzelfallberatung auch fallübergreifend auf struktureller Ebene arbeiten und versuchen, politisch Veränderungen zu fördern. Staatliche Anlaufstellen gibt es nur vereinzelt. Sie haben weniger weitergehende Interventionsmöglichkeiten als andere Stellen, dafür sind ihre Zugänge in Schulverwaltung direkter und möglicherweise kürzer.

Handlungsoptionen

Abgeleitet aus der Recherche und Auswertung der Praxisbeispiele lassen sich verschiedene Handlungsansätze zur Vermeidung von Diskriminierung an Schulen formulieren. Diese sind sowohl auf Ebene der Schulverwaltung und -politik als auch durch die Schulen selbst durchsetzen.

Empfehlungen für Schulpolitik und Schulverwaltung

  • Handlungssicherheit durch klarere gesetzliche Regelungen auf Länderebene schaffen
  • Ausbau interner und externer Beratungs- und Anlaufstellen für Schule
  • Etablierung durchsetzungsstarker Beschwerdestellen für den Schulkontext
  • Ausbau nachhaltiger Qualifizierungsangebote
  • Förderung diskriminierungskritischer Schulentwicklung
  • Schulsozialarbeit für den Diskriminierungsschutz nutzen
  • Förderung von Präventionsangeboten

Empfehlungen für die Schulentwicklung

  • Aufnahme von Antidiskriminierung in Schutzkonzepte
  • Entwicklung eines gemeinsamen Diskriminierungsverständnisses
  • Installation von Strukturen zu Bearbeitung von Diskriminierung
  • Nachhaltige und langfristige Förderung des Diskriminierungsschutz und der diskriminierungskritischen Schulentwicklung

 

Steckbrief ausdrucken

Was tun gegen Diskriminierung an Schulen?