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Erhebung von Antidiskriminierungsdaten in repräsentativen Wiederholungsbefragungen

Bestandsaufnahme und Entwicklungsmöglichkeiten

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Autor*innen: Dr. Anne-Luise Baumann, Vera Egenberger, Dr. Linda Supik, im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2018

Kurzüberblick

Ziel der Expertise ist eine Bestandsaufnahme, welche diskriminierungsrelevanten Fragestellungen und Kategorien in repräsentativen Wiederholungsbefragungen in Deutschland enthalten sind. Berücksichtigt werden sowohl themenübergreifende Erhebungen (z.B. Mikrozensus, Sozio-oekonomisches Panel) als auch wichtige bereichs- und zielgruppenspezifische Befragungen (z. B. Deutscher Alterssurvey). Darauf aufbauend werden bestehende Ansätze bewertet und Datenlücken aufgezeigt. Schließlich formuliert die Expertise Empfehlungen, welche Weiterentwicklungen für eine Diskriminierungsberichterstattung, die dem Schutzanspruch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entspricht, notwendig wären.

Wichtigste Ergebnisse

Fragen nach subjektiven Diskriminierungserfahrungen oder anderen Aspekten von Diskriminierung

In den meisten Erhebungen sind diese Fragen bereits enthalten. Das Bild bleibt aber lückenhaft:

  • Entsprechende Fragen werden teilweise nur an bestimmte Personengruppen (z. B. Migrant*nnen) gestellt oder es wird nur nach Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale (z. B. Alter) oder in einem Lebensbereich gefragt.
  • Fragen zu bestimmten Formen von Diskriminierung, wie (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz sind dagegen kaum oder gar nicht enthalten. Gleiches gilt für Fragen nach Reaktionen auf solche Erfahrungen oder die Kenntnis der Rechtslage.

AGG-relevante Kategorien

Mit Blick auf die AGG-relevanten Kategorien, nach denen die Befragungen ausgewertet werden können, ergibt sich ebenfalls ein gemischtes Bild. Kritisch werden u. a. die folgenden Punkte bewertet:

  • Es fehlt insbesondere an geeigneten Messinstrumenten, um diejenigen Personengruppen zu ermitteln, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind; die Unterscheidung zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund, die bisher in den allermeisten Erhebungen vorgenommen wird, ist dafür nicht geeignet.
  • Fragen nach der sexuellen Orientierung werden nur in wenigen Surveys gestellt und bei der Erfassung des Geschlechts der Befragten werden trans* und intergeschlechtliche Menschen in aller Regel nicht berücksichtigt. Die Problemlagen von LSBTI*Personen bleiben damit meist unsichtbar.

Berücksichtigung der zivilgesellschaftlich formulierten Grundsätze

Im Hinblick auf die Berücksichtigung der zivilgesellschaftlich formulierten Grundsätze zur Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten lässt sich festhalten:

  • Die Grundsätze von Freiwilligkeit und Anonymität sind in den betreffenden Wiederholungsbefragungen vollumfänglich gewährleistet – mit Ausnahme der Auskunftspflicht im Mikrozensus.
  • Der Grundsatz der Selbstidentifikation ist in einigen Befragungen nicht vollständig gewährleistet. Insbesondere die Erfassung des Merkmals Geschlecht erfolgt meist durch Fremdzuschreibung durch die Interviewer*innen.
  • Die Forderungen nach Partizipation in allen Phasen des Forschungsprozesses und das informierte Einverständnis, das mit einem verstärkten Aufklärungsbedarf einhergeht, sind im Rahmen von bevölkerungsweiten Mehrthemenbefragungen nur bedingt umsetzbar.
  • Die Berücksichtigung von multiplen Identitäten, Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalität ist teilweise möglich.

Insgesamt kommen die Autorinnen zu dem Ergebnis, dass eine Diskriminierungsberichterstattung, die dem Schutzanspruch des AGG entspricht, auf dieser Basis derzeit nicht möglich ist.

Handlungsoptionen

Zur (Weiter-)Entwicklung der Fragenprogramme der Surveys

Hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Fragenprogramme der Surveys wird den durchführenden Instituten u. a. empfohlen,

  • bei Fragen zu Diskriminierungserfahrungen stets Benachteiligung aufgrund aller sechs AGG-Kategorien in den Blick zu nehmen und entsprechende Fragen möglichst immer an alle Surveyteilnehmenden zu richten,
  • in einer großen, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage (z. B. SOEP) in regelmäßigen Abständen ein umfassendes Modul zu Diskriminierung zu integrieren, in dem auch weitere Fragen nach Reaktionen auf Diskriminierungserfahrungen oder der Kenntnis über Beratungsangebote und Rechtslage enthalten sind,
  • in allen Surveys im Rahmen der soziodemografischen Angaben stets alle sechs AGG-Kategorien durch geeignete Fragen zu erfassen, um auch intersektionale und Mehrfachdiskriminierung sichtbar machen zu können,
  • die Fragen zur Erfassung der AGG-Kategorien (mit Ausnahme des Merkmals Alter) anzupassen und weiterzuentwickeln, um zukünftig alle Gruppen mit erhöhtem Diskriminierungsrisiko statistisch sichtbar machen zu können,
  • AGG-Kategorien jeweils durch Selbstauskunft sowohl zu Selbstzuschreibung als auch Fremdzuschreibung zu erfassen, weil bei Diskriminierungsprozessen häufig Fremdzuschreibungsprozesse eine Rolle spielen,
  • zivilgesellschaftliche Forderungen, insbesondere in Bezug auf Partizipation im Forschungsprozess und Aufklärung der Befragten stärker als bisher zu berücksichtigten.

Für Zivilgesellschafltiche Organisationen

Zivilgesellschafltichen Organisationen wird auf Grundlage der Studienergebnisse vorgeschlagen,

  • Fragen zu konkreten Diskriminierungserfahrungen in qualitativen Vorstudien zu entwickeln und diese durch quantitative Verfahren zu testen,
  • Antwortkategorien für Fragen nach subjektiver Selbstauskunft und selbst wahrgenommener Fremdzuschreibung in Workshops, Fokusgruppengesprächen oder Umfragen zu entwickeln.

Zudem bestehen rechtliche und strukturelle Bedarfe, aufgrund derer die Expertise empfiehlt,

  • eine Initiative zur Änderung des Mikrozensusgesetzes anzustoßen, um alle AGG-Kategorien (auf freiwilliger Basis) zu erfassen und Fragen zu Diskriminierung in den Mikrozensus aufzunehmen,
  • einen neuen, zielgruppenspezifischen Wiederholungssurvey mit dem Schwerpunktthema Antidiskriminierung („Equality Survey“) aufzubauen.

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