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Akzeptanz religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Deutschland

Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Autor*innen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2016

Kurzüberblick

Vor dem Hintergrund gewachsener religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Deutschland sollte die bevölkerungsrepräsentative Umfrage ermitteln, welche Einstellungen die Menschen gegenüber Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften und gegenüber konfessionell nicht gebundenen Personen haben. Dabei ging es zum einen um die grundsätzliche Haltung gegenüber Angehörigen einzelner Gruppen. Ein weiterer Fokus lag zum anderen auf der Frage, inwieweit das Recht aller religiöser Gruppen in Deutschland auf Ausübung des eigenen Glaubens von den Befragten akzeptiert wird.

Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 19. bis 24. November 2015 als telefonische, computergestützte Befragung durchgeführt. Insgesamt wurden rund 1.500 Menschen in Deutschland ab 14 Jahren zu ihren Einstellungen befragt.

Wichtigste Ergebnisse

Die Ergebnisse der Umfrage belegen, dass sich die Angehörigen der verschiedenen religiösen Gruppen und auch konfessionell ungebundene Menschen in der Mehrzahl mit gegenseitigem Respekt und Anerkennung begegnen.

Einstellung gegenüber Angehörigen verschiedener Gruppen

  • Die Grundstimmung gegenüber Mitgliedern der verschiedenen religiösen Gruppen in Deutschland ist überwiegend positiv. So geben insgesamt 92 Prozent der Befragten an, eine eher oder sogar sehr positive Haltung gegenüber Christ*innen zu haben. 84 Prozent äußern sich wohlmeinend über Personen jüdischen Glaubens, 81 Prozent über Buddhist*innen und 73 Prozent über Hindus.
  • Im Vergleich dazu ist die Haltung der Befragten gegenüber Menschen muslimischen Glaubens von größerer Ambivalenz geprägt. Immerhin ein Drittel gibt offen zu, ein eher (25 Prozent) oder sehr negatives Bild (8 Prozent) von Muslim*innen zu haben.
  • In Bezug auf Menschen ohne Religionszugehörigkeit äußert sich die überwiegende Mehrheit der Befragten positiv (88 Prozent eher/sehr positiv).

 Meinungen zum Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Drei Viertel (75 Prozent) der Menschen in Deutschland unterstützen die Aussage, dass alle religiösen Gruppen in Deutschland grundsätzlich die gleichen Rechte haben sollten. Wenn es um die Zustimmung zu konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte nichtchristlicher Religionsgemeinschaften geht, zeigt sich jedoch ein differenziertes Bild.
  • So wird beispielsweise die Errichtung von Bestattungsplätzen für nichtchristliche Religionsgemeinschaften oder der Ausbau des Religionsunterrichts für Angehörige kleinerer Religionsgemeinschaften überwiegend befürwortet (76 bzw. 69 Prozent Zustimmung).
  • Andere Maßnahmen werden dagegen deutlich kritischer gesehen. Die Forderung, den Bau religiöser Gebäude und Gebetsräume für nichtchristliche Religionsgemeinschaften zu erleichtern, trifft nur bei knapp der Hälfte der Befragten (48 Prozent) auf Zustimmung. Dass Angehörige religiöser Minderheiten an wichtigen Feiertagen ihrer Religion arbeitsfrei bekommen, unterstützen lediglich rund vier von zehn Personen (42 Prozent).

 Haltung zum Tragen religiöser Symbole an öffentlichen Schulen

  • Bei der Frage, ob es Lehrer*innen an öffentlichen Schulen erlaubt sein sollte, religiöse Symbole zu tragen, sind sich die Menschen in Deutschland uneins, und zwar weitgehend unabhängig davon, um welches religiöse Zeichen es sich handelt.
  • Zustimmung und Ablehnung halten sich in etwa die Waage. Das gilt für das Tragen eines Kopftuches für muslimische Lehrerinnen (42 vs. 57 Prozent) genauso wie für christliche Lehrer, die im Unterricht ein Priestergewand tragen (44 vs. 56 Prozent).

 Weitere Ergebnisse der Umfrage

  • Dass Religionsgemeinschaften bzw. ihre Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Bekenntnis zu ihrer Religion für eine Beschäftigung zur Bedingung machen können, halten 67 Prozent der Befragten für nicht gerecht.
  • Immerhin ein Drittel der Befragten (33 Prozent) sieht in der Stärkung der religiösen Vielfalt durch den Zuzug von Geflüchteten nach Deutschland eher eine Bereicherung für die Gesellschaft. Für die Hälfte (50 Prozent) überwiegt dagegen die Besorgnis, dies könnte zu Konflikten führen. Jede*r Siebte (15 Prozent) wertet dies sowohl als Bereicherung als auch als potenzielle Konfliktursache.

Handlungsoptionen

  • Immerhin ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland gibt offen zu, ein eher oder sogar sehr negatives Bild von Muslim*innen zu haben. Hier muss deutlich gemacht werden, dass der Schutz vor Diskriminierung für Angehörige aller Religionen gleichermaßen gilt und die Benachteiligung von Muslim*innen nicht geduldet wird.
  • Auch die in Teilen der Bevölkerung vorherrschende Sorge vor einer Zunahme gesellschaftlicher Konflikte durch die stärkere religiöse Vielfalt in Folge des Zuzugs Geflüchteter darf nicht zu einer pauschalen Diskriminierung bestimmter religiöser Gruppen führen.
  • Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden, muss der Staat alle Religionsgemeinschaften grundsätzlich gleichbehandeln. Dazu zählt zum Beispiel, dass an Schulen häufiger als bisher neben Religionsunterricht für christliche Schüler*innen auch Unterricht von anderen Religionsgemeinschaften angeboten wird. Zudem wäre die Schaffung von mehr eigenständigen Bestattungsplätze für die verschiedenen religiösen Gruppen ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Religionen.
  • Bei der Frage, ob es Lehrpersonal an öffentlichen Schulen erlaubt sein sollte, religiöse Symbole im Unterricht zu tragen, gehen die Meinungen in der Bevölkerung auseinander. Das gilt auch weitgehend für das religiös motivierte Kopftuch muslimischer Lehrerinnen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vom Frühjahr 2015 jedoch klargestellt, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
  • Eine Mehrheit der Befragten hält es für nicht gerecht, dass Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen das Bekenntnis zu ihrer Religion für eine Beschäftigung zur Bedingung machen kann. Ob die entsprechende Regelung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit dem Unionsrecht konform ist, wird demnächst der Gerichtshof der Europäischen Union entscheiden. Eine entsprechende Frage hat das Bundesarbeitsgericht im März 2016 dem Gerichtshof zur Klärung vorgelegt.

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Cover der Umfrage "Akzeptanz religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Deutschland"