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Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage

- Steckbrief zur Umfrage -

Autor*innen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Erscheinungsjahr: 2020

Kurzüberblick

Die repräsentative Umfrage untersucht, wie verbreitet rassistische Diskriminierung aus Sicht der Befragten auf dem Immobilienmarkt ist und welche persönlichen Erfahrungen mit Benachteiligung bei der Wohnungssuche gemacht werden. Zudem wurde abgefragt, welche Maßnahmen befürwortet werden, um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.

Grundlage bildet eine computer-gestützte telefonische Befragung von knapp 1.041 deutschsprachigen Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Die Befragung wurde vom 16. Oktober bis 1. November 2019 von der GMS Dr. Jung GmbH und der ARIS Umfrageforschung GmbH durchgeführt.

Die Ergebnisse der Umfrage wurden gemeinsam mit dem Rechtsgutachten „Rechtsfreie Räume? Die Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie im Wohnungsbereich“ von Prof. Dr. Gregor Thüsing und Dr. Sabine Vianden veröffentlicht.

Wichtigste Ergebnisse

Einschätzung der Verbreitung rassistischer Diskriminierung

  • 83 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land bei der Wohnungssuche in Deutschland eher häufig vorkommt. Damit ist der Wohnungsmarkt der Lebensbereich, in dem am meisten Befragte ein Problem mit rassistischer Diskriminierung vermuten.
  • Jeweils rund zwei Drittel der Befragten gehen zudem davon aus, dass rassistische Benachteiligung in öffentlichen Verkehrsmitteln (67 Prozent) sowie beim Zugang zu Restaurants, Clubs oder Diskotheken (61 Prozent) eher häufig vorkommt.

Persönliche Diskriminierungserfahrungen

  • Rund 15 Prozent aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren (n=546), haben dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen gemacht. In der Gruppe der Befragten mit „Migrationshintergrund“ fällt der Anteil Personen mit rassistischen Diskriminierungserfahrungen deutlich höher aus (35 Prozent).
  • Diskriminierungserfahrungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung haben 5 Prozent gemacht; 8 Prozent sahen sich aufgrund des Alters diskriminiert. 14 Prozent berichten zudem von Diskriminierung aufgrund der sozialen Stellung – einem Merkmal, dass derzeit nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt ist.

Persönliche Diskriminierungserfahrungen bei der Wohnungssuche aufgrund unterschiedlicher Merkmale

Basis: Befragte, die in den letzten zehn Jahren auf Wohnungssuche waren; Mehrfachnennungen möglich

Basis: Befragte, die in den letzten zehn Jahren auf Wohnungssuche waren; Mehrfachnennungen möglich

  • 37 Prozent aller Befragten, die in den letzten 10 Jahren Diskriminierungserfahrungen auf dem Wohnungsmarkt gemacht haben, berichten, dass sich die Benachteiligung durch diskriminierende Immobilienanzeigen äußerte. Rund ein Drittel (32 Prozent) gibt an, eine Wohnung oder ein Haus aufgrund der Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe nicht bekommen zu haben und 16 Prozent sollten höhere Mieten bzw. Kaufpreise als andere Bewerber*innen bezahlen. 10 Prozent haben Beleidigungen oder Beschimpfungen erlebt.
  • Unter denjenigen Befragten, die Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen gemacht haben, geben mehr Personen an, eine Immobilie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe nicht bekommen zu haben (53 Prozent) oder dass eine höhere Miete oder ein höherer Kaufpreise gezahlt werden sollte (25 Prozent).
  • Die Mehrzahl (56 Prozent) berichtet davon, dass die Diskriminierung von Privatpersonen ausging, die nur eine oder wenige Wohnungen vermieten/verkaufen. 22 Prozent geben an, die Diskriminierung sei von einem privaten Wohnungsunternehmen verursacht worden.
  • Fast zwei Drittel aller Befragten (64 Prozent), die Diskriminierungserfahrung auf dem Wohnungsmarkt machten, haben sich an keine Stelle gewandt, um Beratung einzuholen, den Vorfall zu melden oder sich zu beschweren. 21 Prozent der Befragten wandten sich dagegen direkt an die Person oder Stelle, von der die Diskriminierung ausging und 10 Prozent suchten den Kontakt zum Mieterbund bzw. zu einem Mieterschutzverein.

Maßnahmen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung

  • Vergleichsweise viele Befragte äußern selbst Bedenken gegenüber eingewanderten Personen als potenzielle Mieter*innen oder Nachbar*innen. Und die Vorbehalte nehmen zu, je weiter die Situation in die Privatsphäre hineinreicht. So hätten 29 Prozent große oder sehr große Bedenken, wenn eine eingewanderte Person in die Nachbarwohnung bzw. das Nachbarhaus einziehen würde. Die Vorstellung, eine Wohnung an eine eingewanderte Person zu vermieten, sorgt bei 41 Prozent der Befragten für Bedenken. Hier stellt das Rechtsgutachten jedoch klar, dass selbst ein besonderes Näheverhältnis bei Vermietungen wie die Nutzung von Wohnraum auf demselben Grundstück nicht regelmäßig dazu führen darf, dass der Schutz vor Diskriminierung hinter den Schutz der Privatsphäre zurücktritt.
  • 58 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt nicht ausreichen. Eine Verschärfung des gesetzlichen Verbots stößt mit 68 Prozent mehrheitlich auf Zustimmung.
  • Knapp die Hälfte aller Befragten (47 Prozent) gibt an, noch nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört zu haben. Hier ist mehr Aufklärung über die eigenen Rechte und mögliche Handlungsoptionen bei Diskriminierung geboten.

Handlungsoptionen

Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass nicht nur der Ausbau von Unterstützungsstrukturen notwendig ist, sondern auch noch mehr Aufklärung über mögliche Handlungsoptionen, um gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen. Zudem sollte es Nachschärfungen bei den Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geben, um den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung zu verbessern (siehe dazu auch das o.g. Rechtsgutachten „Rechtsfreie Räume?“).

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