Navigation und Service

Vierter Gemeinsamer Bericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt: „Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“ 09.12.2021

Vierter Gemeinsamer Bericht an den Deutschen Bundestag „Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration haben im Vierten Gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag eine Stärkung des Engagements gegen Diskriminierung gefordert. Dazu gehören der Ausbau von staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsberatung mit langfristiger Finanzierung sowie die Einrichtung von Landesantidiskriminierungsstellen in allen Bundesländern. Außerdem plädieren die drei Institutionen für einen Ausbau alternativer Streitbeilegungsverfahren bei Diskriminierungsfällen, zum Beispiel durch Schlichtungsstellen auf dem Wohnungsmarkt. Empfohlen wird ebenfalls eine stärkere Sichtbarmachung von Diskriminierung durch Datenerhebung. Dazu sollten Diskriminierungsthemen eine größere Präsenz in bevölkerungsrepräsentativen Befragungen, wie dem Sozio-ökonomischen Panel (SOEP), haben.

Gesetzliche Grundlage für den Bericht ist § 27 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Demnach legen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag einen gemeinsamen Bericht über Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen vor.

Grundlegend für den aktuellen Bericht waren Beratungsanfragen bezüglich Diskriminierungserfahrungen, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie bei den betreffenden Beauftragten der Bundesregierung im Zeitraum zwischen dem 1.1.2017 und 31.12.2020 eingingen. Auch das Beratungsaufkommen von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungs-Beratungsstellen wurde berücksichtigt. Ergänzend kamen Analysen von relevanten Rechtsprechungen und Studien hinzu, die von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegeben wurden. Basierend auf acht ausgewählten Lebensbereichen, die in Beratungsanfragen regelmäßig betroffen sind, werden wesentliche Ergebnisse festgehalten und anhand von Fallbeispielen verdeutlicht. Dabei werden für die einzelnen Lebensbereiche konkrete Handlungsansätze aus der Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes benannt, die vor allem auf die Stärkung der Rechtsdurchsetzung, eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und Maßnahmen zur Prävention von Diskriminierung abzielen.

Der ausführliche Bericht ist hier verfügbar.