Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 26.09.2022

Die Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes blieb 2021 auf hohem Niveau. Das zeigt der Jahresbericht der Stelle, den die Unabhängige Bundesbeauftragte Ferda Ataman am 16. August in Berlin vorgestellt hat. Im Jahr 2021 gingen mehr als 5.600 Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle ein, die mit einem vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Diskriminierungsmerkmal zusammenhingen. Das ist der zweithöchste Wert in der Geschichte der Antidiskriminierungsstelle, die 2006 gegründet wurde. Der leichte Rückgang gegenüber dem Vorjahr (6.383) ist auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Diskriminierungen blieb unverändert hoch.
„Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend. Sie zeigt aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen“, sagte die Beauftragte bei der Vorstellung des Jahresberichts. Ataman appellierte an alle Menschen, die Diskriminierung erleben, dagegen vorzugehen – wenn nötig vor Gericht. An die Bundesregierung richtete sie die Forderung, Betroffenen bessere Möglichkeiten zu geben, ihre Rechte durchzusetzen – etwa durch eine Verlängerung der Fristen und durch ein Verbandsklagerecht. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht muss endlich internationalen Standards entsprechen. Bisher schützt es nicht wirkungsvoll vor Diskriminierung. Die von der Koalition angekündigte AGG-Reform muss umfassend und zeitnah kommen“, sagte Ataman.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Beratungsstatistik der Antidiskriminierungsstelle und alle anderen Inhalte des Jahresberichts.