Strukturelle Benachteiligung mobiliätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Personenverkehr 02.09.2025

Bahnreisen können anstrengend sein. Noch anstrengender und frustrierender sind sie häufig für mobilitätseingeschränkte Menschen. Denn oft sind die Abläufe unvorhersehbar und Menschen, die auf Hilfsmittel und/oder Hilfe angewiesen sind, können sich noch weniger als andere Reisende darauf verlassen, am Ende eines langen Reisetages an ihrem Ziel anzukommen.
Ein jähes Ende fanden jüngst die Reisepläne eines Ratsuchenden, der sich umgehend an uns wandte, nachdem die Bahn ihn am Gleis hatte stehen lassen.
Trotz rechtzeitiger Anmeldung beim Mobilitätsservice konnte der Ratsuchende, der Rollstuhlfahrer ist, seine Zugfahrt nicht antreten. Der Grund: Beide vorgesehenen Türen zum Rollstuhlplatz waren defekt. Diese Information war zwar im System hinterlegt, dem Ratsuchenden aber nicht vorab mitgeteilt worden. Sein Alternativvorschlag – über eine andere Tür einzusteigen und sich im Bereich des Bordrestaurants aufzuhalten – wurde pauschal abgelehnt, mit der Begründung, er stelle so ein „Sicherheitsrisiko“ dar. Raum für andere, flexiblere Lösungen sah der Beförderer nicht.
Auch wenn Sicherheitsbedenken benachteiligende Maßnahmen im Sinne des AGG rechtfertigen können, zeigt dieser Fall doch, wie wichtig es ist, Barrierefreiheit von Anfang an und überall mitzudenken und flexible Lösungen zu erarbeiten. Denn für Betroffene ist und bleibt es frustrierend, wenn technische Fehler, strukturelle Hürden und Barrieren im Alltag einer selbstbestimmten Lebensgestaltung einen Strich durch die Rechnung machen.