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AGG-Beschwerdestelle: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)

Die Beschwerdestelle des UKE ist in der Rechtsabteilung angesiedelt und wird von zwei Jurist*innen betreut.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitgebertyp:
Öffentlicher Betrieb und Verwaltung
Branche:
Gesundheit und Sozialwesen
Anzahl der Mitarbeiter*innen:
circa 16.100
Beschwerdestruktur:
seit 2015
Weitere Maßnahmen / Strukturen:
Beratungsstellen für Gleichstellung und Antirassismus, die Beratungen und Schulungen anbieten und durchführen
Good Practice-Fokus:
  • Entscheidungshoheit der Beschwerdeführenden und Wahrung der Unschuldsvermutung für Beschuldigte
  • Enge Zusammenarbeit mit anderen Beratungs- und Anlaufstellen, wie beispielsweise mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Vorstandsbeauftragten für Migration, Integration und Antirassismus

Kontakt

Uta Greißinger E-Mail: agg-beschwerdestelle@uke.de Telefon: 040 741 056 771

Kurzbeschreibung des Akteurs

Das 1889 gegründete Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist eine der modernsten Kliniken Europas und mit rund 16.100 Mitarbeitenden einer der größten Arbeitgeber in Hamburg. Pro Jahr werden im UKE rund 572.000 Patient*innen versorgt, 97.000 davon stationär und 475.000 ambulant. Zu den Forschungsschwerpunkten des UKE gehören insbesondere Immunität, Infektionen und Entzündungen, die Herz-Kreislauf-Forschung, Onkologie, Neurowissenschaften sowie die Versorgungsforschung. An der ins UKE integrierten Medizinischen Fakultät studieren rund 3.500 Studierende Medizin, Zahnmedizin und Hebammenwissenschaft.

Gesprächspartner*innen

An dem Reflexionsgespräch nahmen drei Personen teil: eine der beiden Beauftragten für die AGG-Beschwerdestelle, die hauptberuflich als Referentin für Personalrecht im Geschäftsbereich Recht am UKE arbeitet, die Gleichstellungsbeauftragte für das nichtwissenschaftliche Personal und die Vorstandsbeauftragte für Migration, Integration und Antirassismus (Integrationsbeauftragte).

Aufbau der Beschwerdestruktur

Die AGG-Beschwerdestelle wurde 2015 gegründet und startete mit einer beauftragten Person. 2017 kam eine weitere Beauftragte hinzu. Heute wird die Stelle von einem Juristen und einer Juristin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht betreut. Beide verfügen über langjährige Berufserfahrung. Die Beschwerdestelle ist als gesonderte Organisationseinheit im Geschäftsbereich Recht angesiedelt, um ihre fachliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Die Beschwerdestelle ist verantwortlich für die Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden, die an die Diskriminierungsmerkmale des AGG anknüpfen. Der Ablauf ist klar strukturiert.

In der öffentlich zugänglichen Broschüre „Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeits- und Studienplatz“ wird dieser Verfahrensablauf exemplarisch anhand des Themas sexuelle Belästigung definiert. Zur Sicherung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gibt es verbindliche Vorgaben zur Ergebnissicherung. Eine Statistik zu den Fällen, die der AGG-Beschwerdestelle gemeldet und von dieser bearbeitet wurden beziehungsweise werden, wird seit 2020 geführt. Im Schnitt sind es zwölf Fälle pro Jahr. Abhängig von dem Ergebnis der Ermittlungen werden von der Beschwerdestelle Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung initiiert, die gegebenenfalls vor Ort und bei unter Umständen möglichen arbeitsrechtlichen Sanktionen vom Geschäftsbereich Personal umgesetzt werden.

Die Beschwerdestelle wird über das Intranet und bei den Einführungstagen für neue Mitarbeitende bekannt gemacht.

Good Practice-Fokus und praktische Erfahrungen

Entscheidungshoheit der Beschwerdeführenden und Wahrung der Unschuldsvermutung für Beschuldigte

Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird großer Wert auf Vertraulichkeit und Transparenz gelegt. Alle Beteiligten – sowohl die beschwerdeführende Person als auch die „beschwerte“ Person – sollen sich gerecht behandelt fühlen.

Die Beschwerdestelle orientiert sich dabei an zwei zentralen Grundsätzen: der Entscheidungshoheit der betroffenen Person und der Unschuldsvermutung gegenüber den Beschuldigten. Die Entscheidungshoheit der Betroffenen wird dadurch gewährleistet, dass keine Maßnahmen ohne deren ausdrückliches Einverständnis eingeleitet beziehungsweise ergriffen werden. Sie erhalten während des gesamten Verfahrens kontinuierlich Informationen und können den Prozessverlauf beeinflussen. Um einen Schutzraum für die Betroffenen zu schaffen, werden unter dem Gebot der Vertraulichkeit verschiedene Unterstützungsangebote bereitgestellt, wie juristische Beratung und psychosoziale Begleitung.

Um die Unvoreingenommenheit und das Prinzip der Unschuldsvermutung zu gewährleisten, hat sich folgende Praxis bewährt: Die Beauftragte der AGG-Beschwerdestelle, die mit der beschwerdeführenden Person spricht, führt das Gespräch nicht zugleich mit der beschuldigten Person. Damit wird einer möglichen Befangenheit bei der Gesprächsführung vorgebeugt. Damit erhalten beide Beschwerdeparteien eine eigene Ansprechperson, der sie vertrauen können. Diese Praxis der Aufteilung der Gesprächsführung ist ebenfalls in der Prozessbeschreibung abgebildet.

Enge Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen

Am UKE existieren unterschiedliche Beratungsstellen, wie zum Beispiel für Gleichstellung für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal und eine psychosoziale Beratung und Suchtprävention. Außerdem gibt es seit 2020 eine Vorstandsbeauftragte für Migration, Integration und Antirassismus.

Diese Anlaufstellen können im Rahmen einer AGG-Beschwerde als Erstanlaufstellen dienen. Dieses Vorgehen ist auch in der Broschüre zum Umgang mit sexueller Gewalt empfohlen. Die betroffene Person kann danach entweder selbst eine Beschwerde in der AGG-Beschwerdestelle einreichen oder der Anlaufstelle einen Handlungsauftrag erteilen, dass diese die Weiterleitung übernimmt. Auf besonderen Wunsch oder in manchen Fällen kann die Beratungsstelle die beschwerdeführende Person auch zu Gesprächen mit der AGG-Beschwerdestelle begleiten.

Außerdem bieten die Beratungsstellen präventive Schulungen an, die das Konfliktpotenzial reduzieren sollen, und machen auf die Beschwerdestelle aufmerksam, um deren Bekanntheit und Nutzung zu fördern. Je nach Bedarfslage arbeiten diese Stellen bei der Bearbeitung von Beschwerdefällen durch entsprechende Informationsweitergabe zur Weiterverfolgung des individuellen Anliegens auch zusammen.

Tipps für die Übertragung

Die Gesprächspartner*innen empfehlen anderen Einrichtungen, bei der Arbeit der Beschwerdestelle auf einen vertraulichen Rahmen zu achten, beispielsweise durch die Durchführung von Vier-Augen-Gesprächen und eine gemeinsame Absprache darüber, ob und welche Maßnahmen zur Bearbeitung der Beschwerde ergriffen werden sollen. Dabei muss die beschwerdeführende Person zuvor ihr ausdrückliches Einverständnis erklären. Wichtige Erfolgsfaktoren sind zudem die Auswahl empathischer Beauftragter in der Beschwerdestelle, um Vertrauen zu schaffen, sowie die institutionelle Trennung von Beratung und Befragung zur Wahrung der Unschuldsvermutung. Im UKE wird dies durch eine klare Aufgabenverteilung erreicht, bei der verschiedene Personen die einzelnen Verfahrensschritte übernehmen.

Entscheidend für den Erfolg einer Beschwerdestelle ist auch die Unterstützung durch Vorstand und Geschäftsführung. Zudem sollte die Beschwerdestelle so angesiedelt sein, dass sie effektiv handeln kann, zum Beispiel durch die Anbindung der Stelle an den Geschäftsbereich Recht.

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