Navigation und Service

VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Broschüre mit Fallbeispielen aus der Rechtsprechung

Die Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ klärt über verschiedene Formen der sexuellen Belästigung auf und zeigt mögliche rechtliche Konsequenzen anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung.

Arbeitgebertyp:
Öffentlicher Betrieb und Verwaltung
Anzahl der Mitarbeiter*innen:
837
Maßnahme:
Schriftliches Informationsmaterial
Durchführung:
seit 2019
Weitere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung:

Beratungsanlaufstellen

Kontakt

Daniela Weber, Gleichstellungsbeauftragte E-Mail: Daniela.Weber@vbl.de Felix Croissant, Leiter Personaladministration, AGG-Beschwerdebeauftragter E-Mail: Felix.Croissant@vbl.de

Einige Angaben zum Arbeitgeber

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist mit 4,8 Millionen Versicherten die größte Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Mit einem Anteil von etwa 60 Prozent arbeiten überwiegend Frauen in der VBL.

Ausgangslage und Motivation

Im Jahr 2019 erstellte die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin mithilfe des AGG-Beschwerdebeauftragten eine umfassende Broschüre zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Den Impuls für die Ausarbeitung gab der Vorstand, um in der VBL für die Problematik zu sensibilisieren und aufzuklären.

Maßnahmenbeschreibung

Die Broschüre mit dem Titel „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ beschreibt verschiedene Formen sexueller Belästigung, zeigt mögliche Folgen und enthält einen Handlungsleitfaden. Außerdem wird auf verschiedene interne sowie externe Beratungsmöglichkeiten hingewiesen. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Grundlagen mit Angabe aller Rechtsquellen (AGG, StGB, GG, BGB und BGleiG) und rechtlichen Folgen thematisiert. Die Darstellung der verschiedenen Formen der verbalen, nonverbalen und physischen sexuellen Belästigung wird jeweils durch konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung ergänzt. Zudem wird auf die Abgrenzung zwischen einem Flirt und einer sexuellen Belästigung eingegangen. Ein Handlungsleitfaden zeigt unterschiedliche Umgangsmöglichkeiten auf, je nachdem, ob eigene Betroffenheit oder Betroffenheit von Kolleg*innen vorliegt. Die zuständigen betriebsinternen Ansprechpersonen für Ratsuchende sind aufgeführt ebenso wie externe Beratungsangebote, wie z.B. das Hilfe- und Beratungstelefon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.

Insgesamt dient die Veröffentlichung dazu, alle Mitarbeiter*innen über sexuelle Belästigung aufzuklären und zu sensibilisieren.
Verbreitet wird die Broschüre über das Intranet. Zudem wurden alle Beschäftigten per E-Mail darüber informiert. Es ist darüber hinaus geplant, den Inhalt demnächst zu aktualisieren und damit allen Mitarbeiter*innen erneut ins Bewusstsein zu rufen.

Stimmen aus der Praxis und Wirksamkeit

Der Präsident Richard Peters schätzt die Broschüre als einen wichtigen Beitrag ein, um das Thema im Unternehmen präsent zu machen und darüber hinaus aufzuzeigen, dass sexuelle Belästigung bei der VBL nicht geduldet wird.

Vor Veröffentlichung der Broschüre sei nicht allen Beschäftigten deutlich gewesen, wo sexuelle Belästigung bereits beginnt, so Daniela Weber aus dem Gleichstellungsbüro. Die Broschüre helfe dabei, darüber aufzuklären und darüber hinaus auch im Umgang miteinander zu sensibilisieren.

Außerdem schaffe sie Transparenz, an welche Stellen sich Ratsuchende wenden können. Treten konkrete Beschwerden zu sexueller Belästigung auf, sei es außerdem entscheidend, dass die verschiedenen Räder im Unternehmen ineinandergreifen, meint Felix Croissant als AGG-Beschwerdebeauftragter. Hier seien klare Handlungswege entscheidend, um den Betroffenen möglichst schnell helfen zu können. Bei konkreten Vorfällen müsse zunächst vordringlich eine Wiederholung der Belästigung verhindert werden. Dabei gelte es, den Sachverhalt aufzuklären, die Diskretion zu beachten und bei der Maßnahmenergreifung auf die Interessen der Betroffenen bestmöglich Rücksicht zu nehmen. In der Broschüre finden sich außerdem die rechtlichen Grundlagen sowie konkrete Fallbeispiele, welche die Gerichte beschäftigt haben.

Einbettung der Maßnahme

Die Broschüre führt Informationen zu den spezifischen Unterstützungs- und Beratungsangeboten der VBL auf und macht diese bekannt. Bei konkreten Vorfällen und einer damit einhergehenden Beschwerde kann die AGG-Beschwerdestelle kontaktiert werden. Das Gleichstellungsbüro berät darüber hinaus Personen, die fallunabhängige Fragen rund um das Thema sexuelle Belästigung haben. Der Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung können ebenfalls kontaktiert werden.

Tipps für die Übertragung

Eine Broschüre zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz kann auch für andere Unternehmen ein gutes Instrument sein, um für das Thema zu sensibilisieren und aufzuklären. Dabei sei es hilfreich, auch externe Materialien wie beispielsweise den Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „ Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ zu nutzen. Die Ausarbeitung von eigenen Informationsmaterial biete hier den Vorteil, auch auf branchen- und unternehmensspezifische Aspekte einzugehen. Zudem können die im Unternehmen angesiedelten Beratungs- und Beschwerdestellen konkret benannt werden.

Bei der Ausarbeitung müsse zum einen beachtet werden, dass alle relevanten Informationen genannt werden, wie bspw. die Formen und Beispiele sexueller Belästigung, Folgen, Handlungsleitfaden sowie Beratungsangebote. Das Material dürfe jedoch zum anderen nicht allzu umfassend werden, um von allen Mitarbeitenden auch gelesen zu werden. Die Broschüre der VBL umfasst sieben Seiten.
Es sei in jedem Fall entscheidend, dass der Vorstand oder die Führungsebene sexuelle Belästigung im Unternehmen als eine wichtige Angelegenheit wahrnehmen und dies auch ins Unternehmen hinein kommunizieren. Die Haltung der Geschäftsführung sowie des Vorstandes muss diesbezüglich eindeutig sein.

Das offizielle Logo der VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder