Antidiskriminierungsstelle würdigt Rehabilitierung verfolgter Homosexueller – „Schandfleck der Rechtsgeschichte wird getilgt“ 22.06.2017
Der Bundestag will am Donnerstagabend das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ (StrRehaHomG) beschließen. Das Gesetz hebt pauschal jene Urteile auf, die nach 1945 im Westen und im Osten Deutschlands unter dem früheren § 175 StGB bzw. seinen Nachfolgeparagrafen gegen homosexuelle Männer ergangen sind.
"Mehr als zwei Jahrzehnte nach der Abschaffung des
§ 175
StGB wurde dieser Schandfleck der Rechtsgeschichte des demokratischen Deutschlands getilgt. Es ist sehr wichtig für die noch lebenden Verurteilten, dass der Gesetzgeber nun klar macht, dass sie sich in Wahrheit zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht haben"
, sagte Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Donnerstag in Berlin. "Der Bundestag erkennt durch den heutigen Beschluss an, dass er an diesen oft betagten Männern etwas gut zu machen hat – und der Strafmakel endlich überwunden ist. Die Entschädigung, die den Betroffenen zugesprochen wird, erfüllt, auch wenn sie in der Summe bescheiden ist, eine wichtige symbolische Funktion."
Das Gesetz spricht den Opfern des § 175 StGB eine einmalige Entschädigung von 3000 Euro für jede Verurteilung, sowie zusätzlich 1500 Euro für jedes angefangene Haftjahr zu.
Äußerst bedauerlich ist aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle, dass in den parlamentarischen Beratungen in letzter Minute ein Teil der Verurteilungen vom Rehabilitierungsgesetz ausgenommen wurde, bei denen einer der Partner zwischen 14 und 16 Jahre alt war. "Es wäre richtig und im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewesen, für homosexuelle Beziehungen im Nachhinein das identische Schutzalter anzulegen, das für heterosexuelle Paare galt und bis heute gilt"
, unterstrich Lüders. Die im Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen am Gesetzestext bedeuteten eine fortgesetzte Ungleichbehandlung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai 2016 ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Martin Burgi vorgelegt, das erstmalig aufzeigte, dass das Grundgesetz eine Rehabilitierung der betroffenen Männer nicht nur erlaubt, sondern den Gesetzgeber sogar dazu verpflichtet. In unmittelbarer Reaktion auf das Gutachten kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas an, den Entwurf eines Rehabilitierungsgesetzes erarbeiten zu lassen.
Hier gelangen Sie zum Rechtsgutachten zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.