Antidiskriminierungsstelle des Bundes verleiht Lucie Veith „Preis für das Engagement gegen Diskriminierung“ 17.10.2017
Für den Einsatz für die Menschenrechte Intersgeschlechtlicher verleiht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) den diesjährigen „Preis für das Engagement gegen Diskriminierung“ an Lucie Veith. Der undotierte Preis wurde am Montagabend bei einer Festveranstaltung vor mehr als 300 geladenen Gästen im Berliner Museum für Kommunikation verliehen.
"Anti-Diskriminierung braucht Vorbilder"
, sagte die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley, in ihrer Laudatio. "Gleichstellung verwirklicht sich nicht in Debatten und Gesetzen. Gleichstellung muss gelebt werden, muss in der Gegenwartswelt der Menschen ankommen. Seit 15 Jahren ist Lucie Veith dafür unermüdlich bei der Sache. Diese Ausdauer und dieses Engagement sind nicht selbstverständlich und verdienen höchste Anerkennung."
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, würdigte den „produktiven Zorn“ und den Kampfgeist von Lucie Veith. "Veith hilft damit nicht nur vielen tausend intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland, sondern leistet einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl"
, sagte Lüders: "Denn intergeschlechtliche Menschen wollen und brauchen kein Mitleid. Sie brauchen gleiche Rechte."
Lucie Veith (61) setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Rechte und Anerkennung intergeschlechtlicher Menschen und für den Schutz vor unfreiwilligen medizinischen Eingriffen ein. Lucie Veith leitet das Kompetenzzentrum für Inter* in Niedersachsen, koordiniert die bundesweite Peer-to-Peerberatung und steht in Personalunion der Bundesgeschäftsstelle des Vereins Intergeschlechtlicher Menschen und der Geschäftsstelle des Vereins Intergeschlechtlicher Menschen Landesverband Niedersachsen vor.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Lucie Veiths Forderungen auf einen Geschlechtseintrag in Papieren zu verzichten und einen Hilfs- und Entschädigungsfonds für intergeschlechtliche Menschen einzurichten, die im Kindesalter kosmetischen Genitaloperationen zur „Geschlechtsvereinheitlichung“ unterzogen wurden und unter den Folgen davon leiden. "Die Praxis solcher Eingriffe, bei denen keine lebensbedrohliche Indikation vorliegt, muss umgehend gestoppt werden"
, sagte ADS-Leiterin Lüders.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Antidiskriminierungsstelle vergibt den „Preis für das Engagement gegen Diskriminierung“ an Personen oder Institutionen, die sich in vorbildlicher Weise gegen Diskriminierung hervorgetan haben.