Antidiskriminierungsstelle: Bundesregierung muss EU-Empfehlungen zu Gleichbehandlungsstellen rasch umsetzen / Franke: „Deutlicher Anpassungsbedarf in Deutschland“ 03.07.2018
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung aufgefordert, die jüngst von der EU-Kommission vorgelegten Standards für Gleichbehandlungsstellen rasch umzusetzen.
"Die
EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass eine Institution wie die Antidiskriminierungsstelle effektivere Mittel braucht, um wirksam gegen systemische und strukturelle Diskriminierung vorzugehen"
, sagte Bernhard Franke, geschäftsführender Leiter der Antidiskriminierungsstelle am Dienstag in Berlin. "Gleichbehandlungsstellen sollten in der Lage sein, Betroffene vor Gericht zu vertreten - die Stellen brauchen dafür ein eigenes Klagerecht. Außerdem sollte es könnte ihnen ermöglicht werden, bindende Entscheidungen in einzelnen oder kollektiven Diskriminierungsfällen zu treffen und entsprechende Sanktionen zu verhängen; und sie sollten bei politischen und gesetzgeberischen Vorhaben, die ihren Zuständigkeitsbereich berühren, rechtzeitig und transparent konsultiert werden"
, ergänzte Franke.
Die Europäische Kommission hatte Ende Juni 2018 Empfehlungen für die Ausgestaltung der Gleichbehandlungsstellen in den Mitgliedsstaaten beschlossen. Damit will die Kommission Standar