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Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Ausschluss von Kindern in Restaurants rechtlich bedenklich 17.08.2018

Pauschale Ausschlüsse von Kindern und Jugendlichen in Restaurants können gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Darauf weist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus aktuellem Anlass hin.

"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters, also auch des Kindesalters. Eine Regelung, bei der Restaurants Personen unter 12 Jahren nachmittags pauschal den Zutritt verwehren, könnte gegen das AGG verstoßen", sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter des Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Freitag in Berlin. "Unterschiedliche Behandlungen sind nur dann zulässig, wenn es einen nachvollziehbaren, sachlichen Grund gibt. Argumente wie ein höherer Lärmpegel, durch den sich Gäste gestört fühlen könnten, reichen nicht unbedingt aus, um pauschal alle Kinder unter einem bestimmten Alter auszuschließen. In einem Rechtsstreit könnte ein Restaurantbetreiber bei einer entsprechenden Klage von Kunden die Verurteilung zu einer Entschädigungszahlung riskieren", ergänzte Franke. Statt pauschaler Zutrittsverbote sei es angemessener, störende Kinder und ihre Eltern im Einzelfall aus dem Restaurant zu verweisen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind.