Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt BAG-Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht 20.02.2019
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus begrüßt.
"Das Urteil stellt klar, dass kirchliche Arbeitgeber ihren Beschäftigten keine Loyalitätspflichten auferlegen dürfen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen"
, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Wie der EuGH stellten nun auch die Erfurter Richter fest, dass das katholische Eheverständnis nicht ohne weiteres als berufliche Anforderung für die Tätigkeit als Mediziner angesehen werden kann. "Kirchliche Arbeitgeber werden deshalb in Zukunft Loyalitätspflichten genau prüfen und sorgfältig begründen müssen. Viele kirchliche Arbeitgeber wissen ohnehin schon heute, dass überzogene Anforderungen ein Hindernis bei der Personalgewinnung darstellen"
, ergänzte Franke.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind.