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Umfrage der Antidiskriminierungsstelle zum Verfassungsjubiläum / Jede*r zweite Befragte für eine Erweiterung des Artikels 3 GG 13.05.2019

Das Grundgesetz stellt für die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland dar. In einer aktuellen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes teilten 86 Prozent diese Auffassung.

Insgesamt 79 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, das Grundgesetz habe sich seit seinem Inkrafttreten im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte bewährt.

Eine Mehrheit der Befragten befürwortet zudem eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Der Schutz vor Benachteiligung gilt derzeit ausdrücklich für Menschen, die wegen ihres Geschlechts, wegen ihrer Religion, ihres Glaubens oder aus rassistischen Gründen, wegen ihrer Sprache, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihrer politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt werden. Für eine Ergänzung des Schutzes vor Diskriminierung wegen des Lebensalters sprechen sich 56 Prozent der Befragten aus; 52 Prozent befürworten die Aufnahme eines Diskriminierungsschutzes wegen der sexuellen Orientierung aus. Nach Ansicht von 49 Prozent der Befragten sollte auch der Schutz vor Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden.

"Die Umfrage zeigt: Eine Mehrheit der Befragten hält den derzeitigen Grundrechtschutz für unvollständig. Gerade in Zeiten, in denen Vorurteile und Hass lauter geäußert werden, wäre es ein wichtiges Signal, den Schutz vor Diskriminierung auch für Lesben, Schwule, Trans*- und Interpersonen und wegen des Alters klar im Grundgesetz zu verankern", sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Montag in Berlin.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Kraft getreten ist und Diskriminierung im Zivil- und Arbeitsrecht verbietet, ist weiter gefasst als das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. So verbietet das AGG nicht nur Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung, sondern eben auch aufgrund des Lebensalters und der sexuellen Identität.

In der Umfrage äußerten sich die Befragten auch darüber, welche Gruppen ihrer Ansicht nach besonders von Diskriminierung betroffen sind. 60 Prozent gehen davon aus, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung häufig oder gelegentlich vorkommt, gut die Hälfte der Befragten nannte Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität. 39 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Altersdiskriminierung von älteren Menschen häufig oder gelegentlich vorkommt.

Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid im Zeitraum vom 22. März bis 24. April 2019 als persönlich-mündliche Befragung (Computer Assisted Personal Interviewing - CAPI) durchgeführt. Die Grundgesamtheit umfasst deutschsprachige Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten. Insgesamt wurden bundesweit 1.026 Personen befragt.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind.