Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt BAG-Entscheidung zu Entgeltgleichheit 21.01.2021
Zur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsdurchsetzung bei Entgeltungleichheit erklärt Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
"Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Arbeitnehmerinnen und erleichtert die Rechtsdurchsetzung von Entgeltdiskriminierung. Betroffene hatten es in der Vergangenheit schwer, gegen eine Entgeltdiskriminierung vorzugehen, da die Hürden zur Beweisbarkeit in der Praxis sehr hoch waren. Mit dem Entgelttransparenzgesetz und konkret mit dem vorliegenden Urteil hat sich das nun geändert. Der individuelle Auskunftsanspruch zur Überprüfung der Entgeltgleichheit nach
§10 Entgelttransparenzgesetz gibt unter bestimmten Voraussetzungen Aufschluss über das Vergleichsentgelt der Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts. Nach Auffassung des Gerichts kann der Auskunftsanspruch dazu dienen, Indizien nach
§22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darzulegen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt und der Arbeitgeber nachweisen muss, nicht diskriminiert zu haben."