Antidiskriminierungsstelle zeichnet Arbeitgeber für den Einsatz für Gleichbehandlung aus 10.03.2021
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat erneut Unternehmen und Verwaltungen zertifiziert, die sich mithilfe des Analyseinstruments gb-check und des Lohnmessverfahrens eg-check für die Gleichbehandlung der Geschlechter und gleiche Bezahlung eingesetzt haben
„Der heutige Equal Pay Day unterstreicht, wie wichtig der Einsatz gegen Entgeltdiskriminierung und weitere Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben ist“
, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, in Berlin. „Die ausgezeichneten Arbeitgeber machen deutlich: Sie wollen Gerechtigkeit in ihrem Betrieb. Sie sind Vorbilder, die wir dringend brauchen. Wir dürfen nicht länger zu den Schlusslichtern in Europa zählen, was die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen betrifft.“
Die unbereinigte Lohnlücke, der sogenannte Gender Pay Gap, beträgt in Deutschland derzeit 18 Prozent. Das Datum des Equal Pay Day markiert dabei symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen im Vergleich zu Männern umsonst arbeiten. Zertifiziert werden in diesem Jahr vier Unternehmen: die Deutsche Rentenversicherung Bund, das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, die Deutsche Telekom AG (alle eg-check) und die Stadt Göttingen (gb-check).
Der eg-check legt beim Entgeltvergleich mögliche Diskriminierung und ihr finanzielles Ausmaß offen. Außerdem wird überprüft, ob einzelne Vergütungselemente gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Seit 2013 hat die Antidiskriminierungsstelle 25 Unternehmen für die Teilnahme am eg-check zertifiziert.
Mit dem gb-check können Arbeitgeber und Interessenvertretungen potenzielle Diskriminierungen wegen des Geschlechts im Betrieb identifizieren, Ungleichbehandlungen vorbeugen und Maßnahmen entwickeln, um die Chancengleichheit voranzubringen. Es können sechs Bereiche geprüft werden: die Stellenausschreibung, der Bereich der Einstellung und des Aufstiegs, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die betriebliche Weiterbildung, die Beurteilung und die Arbeitszeit. Am gb-check haben sich seit dem Start des Projekts 2016 insgesamt 26 Arbeitgeber beteiligt.
Das sagen die beteiligten Unternehmen und Verwaltungen:
Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund: "Die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern ist für die Deutsche Rentenversicherung Bund von besonderer gleichstellungspolitischer Bedeutung und ein hohes Gut. Trotz tariflicher und gesetzlicher Vorgaben sind verdeckte Ungleichbehandlungen aber nicht immer auszuschließen. Diese durch strukturierte Analysen sichtbar zu machen und abzubauen ist uns daher ein wichtiges Anliegen."
"Die Deutsche Telekom nimmt bereits zum zweiten Mal am
eg-check teil
, berichtet Sigrid Heudorf, Senior Vice President Competitive Workforce Deutsche Telekom AG. Gegenüber der Teilnahme in 2013, die sich nur auf einen ausgesuchten Konzernteil bezog, umfasst die aktuelle Prüfung nahezu alle nationalen, tarifierten Konzerngesellschaften mit mehr als 60.000 Beschäftigten. Diskriminierungsfreie Entgeltsysteme sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Das hat uns die Teilnahme am
eg-check bereits in der Vergangenheit bestätigt. Eine regelmäßige Analyse der Entgeltstrukturen schärft das Bewusstsein für Chancengleichheit und eine faire Bezahlung."
Rüdiger Rentzsch, Verwaltungsdirektor vom Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, sagte:
"Gerechtigkeit zu üben,
u.a. bei der Entgeltfindung, ist Teil des Selbstverständnisses der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der
eg-check fordert und fördert einen neuen, anderen, kritischen Blick auf unsere etablierten Grundlagen der Entgeltfindung, die denen des öffentlichen Dienstes entsprechen. Mit kompetenter Unterstützung haben wir uns der Herausforderung mit Neugierde und Engagement gestellt; und wir haben neue Erkenntnisse gewonnen, die wir zur Verbesserung der (Geschlechter-) Gerechtigkeit fruchtbar machen werden."
"Die Prüfung zum Gleichbehandlungscheck konkretisierte und aktualisierte die internen Bestrebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
z.B. hinsichtlich des Informationsbedarfs zu flexibler Elternzeitgestaltung"
, so Christine Müller, Leiterin des Gleichstellungsbüros der Stadt Göttingen. "Zugleich unterstreicht der
gb-check den Stellenwert, den die Stadt Göttingen als Arbeitgeberin dem Ziel ‚Gleichstellung von Frauen und Männern‘ nach innen und außen beimisst."
Weitere Informationen zum Projekt „Gleicher Lohn“ finden Sie hier.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.