Navigation und Service

Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu "Kopftuch-Urteil" des EuGH 15.07.2021

Zur heutigen EuGH-Entscheidung zu religiösen Symbolen am Arbeitsplatz erklärt Bernd Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

„Der EuGH hat erneut klargestellt, dass ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig sein kann, wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Neutralitätspolitik allen Beschäftigten in gleicher Weise das Tragen sichtbarer Zeichen einer Religionszugehörigkeit verbietet oder im Betrieb soziale Konflikte drohen. Dabei darf es aber auch keine Ausnahmen für kleine religiöse Zeichen geben, sondern das Verbot muss vollumfänglich gelten. Die Hürden für Verbote religiöser Symbole am Arbeitsplatz bleiben damit sehr hoch – und pauschale Verbote einzelner Symbole wie dem Kopftuch sind in Unternehmen weiterhin verboten.“