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Antidiskriminierungsstelle begrüßt Triage-Entscheidung des BVerfG 28.12.2021

Zur Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Für Menschen mit Behinderung ist sie ein sehr wichtiges Signal: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden – das gilt ausdrücklich auch bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen. Der Gesetzgeber sollte nun rasch eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, die eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung ausschließt.“