Navigation und Service

Studie sieht große Unterschiede beim Umgang mit Vielfalt in Unternehmen 01.03.2022

16 Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung weiterhin große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und bei Strategien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie „Der Schutz vor Diskriminierung und die Förderung personaler Vielfalt im Arbeitsleben - Umsetzungsstand und Praxis in Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen des Dritten Sektors“, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum heutigen „Zero Discrimination Day“ vorgelegt hat. Ziel der Untersuchung ist es, die Umsetzung des AGG und den Umgang mit personeller Vielfalt in Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen des Dritten Sektors aus Sicht von Personalverantwortlichen zu beleuchten.

In jedem der insgesamt 50 befragten Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen des Dritten Sektors werden Diversity-Maßnahmen ergriffen. Bei allen Organisationen steht das Thema Gleichstellung der Geschlechter im Vordergrund, gefolgt von Maßnahmen zu Behinderung und Alter. Die Befragung zeigte weiterhin, dass die Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des AGG spielt. Während große Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen sich meist gut aufgestellt präsentieren, besteht bei kleinen Unternehmen und auch kleineren Organisationen des dritten Sektors Verbesserungspotenzial. Mehr als die Hälfte der befragten kleinen Unternehmen kannte das AGG auch mehr als 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten nicht.

Auch wenn alle Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen ähnliche Diskriminierungsdimensionen im Blick haben, unterscheiden sie sich in ihrer Vorgehensweise: Verwaltungen und große Unternehmen haben Maßnahmen zur Unterstützung von nicht-diskriminierendem Verhalten und zur Förderung personeller Vielfalt institutionalisiert. Sie verfügen u.a. über Gleichstellungs-, Diversity- und Integrationsbeauftragte. Bei kleineren Unternehmen und Organisationen ist dies in der Regel nicht der Fall.

In ihren Handlungsempfehlungen sprechen sich die Autor*innen der Studie unter anderem für eine stärker auf Zielgruppen orientierte Ansprache und einen verbesserten Zugang zu Informationen über Antidiskriminierungsmaßnahmen durch unterstützende Institutionen wie Kammern und Unternehmensverbände aus. Sinnvoll seien überdies gut sichtbare Praxisbeispiele und Konzepte zur Einrichtung von AGG-Beschwerdestellen und Fallbeispielsammlungen zur Datenerhebung und Weiterentwicklung im Bereich Diversity Monitoring.

Die Untersuchung wurde vom Institut für Mittelstandsforschung in Bonn und „pro diversity“ durchgeführt und besteht aus einer umfassenden Literaturanalyse, einer Expert*innenbefragung und einer Hauptbefragung von 32 Unternehmen und jeweils neun Verwaltungen und Organisationen des Dritten Sektors. Sie steht hier zum kostenlosen Download bereit.

Der Zero Discrimination Day wurde vom Hilfsprogramm UNAIDS ins Leben gerufen und wird von den Vereinten Nationen jährlich am 1. März begangen. Der Tag soll weltweit Aufmerksamkeit auf den Kampf für die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung lenken.