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Ataman zum Landesantidiskriminierungsgesetz Rheinland-Pfalz 28.01.2026

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat heute das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LCDV) beschlossen. Dazu erklärt Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: 

„Rheinland-Pfalz schützt seine Bürgerinnen und Bürger jetzt vor Diskriminierung, die in Länderzuständigkeit fällt. Bislang hat nur Berlin ein vergleichbares Gesetz. Rheinland-Pfalz wird damit zum Wegbereiter. Deutschland hat sich verpflichtet, europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz vollständig umzusetzen und das geht nur mit Landesantidiskriminierungsgesetzen. Ich hoffe, das möglichst viele Länder dem Beispiel von Rheinland-Pfalz schnell folgen. Denn es gibt viele Bereiche, für die die Länder allein zuständig sind, wie Bildung, Polizei oder zahlreiche Behörden. Warum sollen Menschen beim einkaufen besser vor Diskriminierung geschützt sein, als in der Amtsstube? Gut, wenn Länder hier Verantwortung übernehmen.“