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Betriebsklimaschutz

Schützen Sie Ihre Beschäftigten
vor sexueller Belästigung

Sexuelle Belästigungen passieren – vielleicht auch in Ihrem Unternehmen. Als Arbeitgeber sind Sie rechtlich verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld frei von Belästigungen zu sorgen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als eine Diskriminierung. Dieser Schutzanspruch Ihrer Beschäftigten ist auch in Ihrem unternehmerischen Interesse, denn jeder Vorfall schadet dem gesamten Betriebsklima.

Leider fehlt es in vielen Betrieben immer noch an Prävention und funktionierenden Beschwerdestrukturen zum Schutz vor Diskriminierung. Obwohl in den letzten drei Jahren jede elfte Person sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat, trauen sich viele Beschäftigte nicht, sich an ihren Arbeitgeber zu wenden. Aber: Immer mehr Arbeitgeber wollen mit gutem Beispiel vorangehen und nehmen ihre gesetzliche Schutzpflicht ernst. Wir möchten Sie dabei unterstützen und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wichtige Antworten

Individuelle Beratung finden Sie und Ihre Beschäftigten

bei uns, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

0800 546 546 5

bei Diskriminierung:
Mo – Do von 9 – 15 Uhr

Allgemeine Anfragen:
Montag–Freitag 9–12 und 13–15 Uhr

www.antidiskriminierungsstelle.de

Leitfaden

Alle Fragen zu Ihren Schutzpflichten im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und Informationen rund um das Beschwerdefahren nach dem AGG haben wir in unserem Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ für Sie zusammengestellt.

Download Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte

Download Leitfaden

Flyer

Die wichtigsten Informationen für Ihre Beschäftigten haben wir in unserem Flyer „Grenzen setzen – was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ zusammengestellt – auch in Leichter und in Gebärdensprache.

Download Flyer „Grenzen setzen“
Download Flyer in Leichter Sprache
Flyer in Gebärdensprache

Hilfetelefon

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung 365 Tage im Jahr rund um die Uhr unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

Hilfetelefon anrufen

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