Aktuelle Berichte aus der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Datum 20.11.2024
Jahresbericht 2023: Beratungsanfragen auf Rekordniveau
Rund 10.800 Menschen haben sich 2023 an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet – ein Anstieg um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Rund 10.800 Menschen haben sich 2023 an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet – ein Anstieg um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt: Menschen bekommen die gesellschaftliche Polarisierung und Radikalisierung unmittelbar zu spüren.
18 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Ein Meilenstein wird volljährig
Rund dreihundert geladene Gäste aus Politik und Zivilgesellschaft feierten bei einem Festakt den 18. Geburtstag des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes.. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, würdigte in ihrer Rede die Einführung des AGGs als wichtigen Meilenstein, wies aber auch auf dringenden Reformbedarf hin. Die Keynote bei dem Festakt hielt der Publizist und Autor Prof. Dr. Michel Friedman.
Rund dreihundert geladene Gäste aus Politik und Zivilgesellschaft feierten bei einem Festakt den 18. Geburtstag des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes.. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, würdigte in ihrer Rede die Einführung des AGGs als wichtigen Meilenstein, wies aber auch auf dringenden Reformbedarf hin. Die Keynote bei dem Festakt hielt der Publizist und Autor Prof. Dr. Michel Friedman.
fair@school: Schulprojekte beeindrucken mit Einsatz für Gleichbehandlung
Beim diesjährigen Wettbewerb „fair@school – Schulen gegen Diskriminierung“ gab es mit 280 Einsendungen so viele wie noch nie.
Beim diesjährigen Wettbewerb „fair@school – Schulen gegen Diskriminierung“ gab es mit 280 Einsendungen so viele wie noch nie. Für ihren vorbildlichen Einsatz für Fairness, Respekt und Gleichbehandlung wurden Projekte des St. Ursula Gymnasiums Freiburg, der Friedrich-Albert-Lange Gesamtschule in Solingen und der Weiherberg-Werkrealschule. und Grundschule in Pforzheim mit jeweils einem Hauptpreis ausgezeichnet. Erstmalig wurde auch ein Ehrenpreis vergeben. Diesen erhielt das Projekt „Trialog“, in dessen Rahmen Jouanna Hassoun und Shai Hoffmann mit Schüler*innen multiperspektivische Gespräche über den Nahost-Konflikt führen. Die feierliche Preisverleihung fand in Berlin statt.
Trans* sein auf einer katholischen Mädchenschule? Dass das geht, zeigen „Die Bunten Uschis” des St. Ursula Gymnasiums in Freiburg. Schüler*innen der neunten bis zwölften Klasse und Ehemalige treffen sich einmal wöchentlich mit zwei Lehrkräften, um über queere Themen zu sprechen, Aktionen zu planen und durchzuführen. Für ihr Engagement haben wir sie gemeinsam mit dem Cornelsen Verlag ausgezeichnet. Mehr dazu unter fair-at-school.de
Dauer: 02:49
Wir hören euch zu
Inklusion, Vielfalt, Antidiskriminierung und Chancengerechtigkeit – damit beschäftigen sich die Schüler*innen der Friedrich-Lange-Gesamtschule in Solingen. Gemeinsam widmen sie sich dem Kampf gegen Mobbing, Rassismus und Diskriminierung. Schüler*innen der 8., 9. und 10. Jahrgänge treten als Multiplikator*innen auf und haben unter anderem einen sogenannten „safer space“ für ihre Mitschüler*innen geschaffen. Für ihren Einsatz gegen Diskriminierung und für Vielfalt haben wir sie gemeinsam mit dem Cornelsen Verlag ausgezeichnet.
Dauer: 02:47
Rassismussensible Schule
Alle Menschen haben Vorurteile. Nur wenn man sich mit ihnen auseinandersetzt, kann man sie überwinden. Das haben auch die Lehrkräfte an der Weiherberg-Werkrealschule und Grundschule in Pforzheim erkannt. An dieser Schule werden Fortbildungen für Lehrkräfte, Workshops und diskriminierungssensibles Unterrichtsmaterial angeboten, um für Vielfalt zu sensibilisieren – beispielsweise mit Fotoprojekten, Gedenkabenden oder Plakatwänden.
Dauer: 03:10
Kampagne: Nutze dein Recht – wir zeigen dir wie!
Umfragen zeigen: Nur etwa zehn Prozent der Menschen, die Diskriminierung erfahren, gehen auch dagegen vor. Deshalb konzentrieren wir uns bei unserer Kampagne #habichwasgegen dieses Jahr darauf, Betroffene über ihre Rechte zu informieren und sie zu ermutigen, sich gegen erlebte Benachteiligungen zu wehren.
Umfragen zeigen: Nur etwa zehn Prozent der Menschen, die Diskriminierung erfahren, gehen auch dagegen vor. Deshalb konzentrieren wir uns bei unserer Kampagne #habichwasgegen dieses Jahr darauf, Betroffene über ihre Rechte zu informieren und sie zu ermutigen, sich gegen erlebte Benachteiligungen zu wehren.
Erste Konferenz zu antislawischem Rassismus in Deutschland
Rassismus gegen Menschen aus Ost- und Südosteuropa ist ein langexistierendes Phänomen, dem öffentlich noch immer zu wenig Aufmerksamkeit zuteilwird. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa, der University of Sussex und dem Research Center for the History of Transformations die Konferenz "Antiosteuropäischer Rassismus. Brauchen wir eine 'Osterweiterung' der Rassismusdebatte?" organisiert.
Rassismus gegen Menschen aus Ost- und Südosteuropa ist ein langexistierendes Phänomen, dem öffentlich noch immer zu wenig Aufmerksamkeit zuteilwird. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa, der University of Sussex und dem Research Center for the History of Transformations die Konferenz "Antiosteuropäischer Rassismus. Brauchen wir eine 'Osterweiterung' der Rassismusdebatte?" organisiert.
Zwei Tage lang diskutierten Wissenschaftler*innen, Mitglieder der Communities und Vertreter*innen aus der Politik. In der Forschung gibt es zwar einige beeindruckende Projekte, aber auch noch viele Lücken. Um einige davon zu schließen, werden in den nächsten Monaten nach und nach Berichte mehrerer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderten Forschungsprojekte veröffentlicht.
Selbstbestimmungsrecht
Am 1. November ist das Selbstbestimmungsrecht in Kraft getreten. Was das für den Polizisten Leon Dietrich bedeutet, das erklärt er in diesem Reel.
Am 1. November ist das Selbstbestimmungsrecht in Kraft getreten. Was das für den Polizisten Leon Dietrich bedeutet, das erklärt er in diesem Reel:
Leon Dietrich ist Landeskoordinator LSBTIQfür die Polizei in Niedersachsen und er ist trans* Mann. Was für ihn die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes bedeutet, seht ihr in dem Video.
Dauer: 01:59
Wanjiru Njehiah zur Arbeit als Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen
Wanjiru Njehiah ist Diplom Politologin. Seit über 20 Jahren ist sie in der politischen Bildungsarbeit zum Themenfeld Demokratieförderung insbesondere zu den Handlungsfeldern globale Regierungsführung, Menschenrechtsbildung, Antikorruption, Antidiskriminierung, internationale Jugendarbeit und Gleichstellungsarbeit tätig. Seit März 2024 leitet die gebürtige Kenianerin und Wahlberlinerin die Antidiskriminierungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in der Funktion der Antidiskriminierungsbeauftragten für Berliner Schulen.
2016 hat der Berliner Senat das deutschlandweit erste Amt der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen eingeführt. Zwei Personalien später war die Stelle jahrelang vakant, bis sie im Frühjahr 2024 mit Wanjiru Njehiah besetzt wurde. Im Interview beantwortet uns die neue Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen Fragen zu ihrer Tätigkeit.
Drei Fragen
1) Sie sind die bundesweit einzige Landes-Ansprechpartnerin für Diskriminierung im Bildungsbereich. Welche Befugnisse haben Sie?
Als Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen bin ich direkte Ansprechperson für alle am Schulleben beteiligten Menschen. Gemäß § 2 Abs. 1 Berliner Schulgesetz (SchulG) können sich alle Personen an mich wenden, die der Ansicht sind, diskriminiert worden zu sein. Ich stehe dann für eine Erst- und Verweisberatung zur Verfügung, um sie einerseits zu stärken, damit sie weiterhin gut am Schulleben teilnehmen können. Andererseits, um der Diskriminierung auf den Grund zu gehen. Konkret kann ich, Beschwerden nachgehen und Sachstände, Stellungnahmen, Akteneinsichtnahme und weitere Informationen von Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie weiteren Beteiligten einholen. Schulaufsichten, Schulleitungen und Mitarbeitende der Verwaltung sind angehalten, mit mir zusammenzuarbeiten, um dabei ihren Anteil zur Umsetzung des im § 2, Absatz 1 Berliner Schulgesetz (SchulG) verankerten Rechts junger Menschen auf „diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung“ zu leisten.
Nach dem Ansatz der Allparteilichkeit als professionelle Haltung, verfolge ich mit dem Ersuchen nach Stellungnahmen das Ziel, alle Sichtweisen und Standpunkte kennenzulernen. Diese fließen dann in die Entscheidung ein, ob eine Diskriminierung nach dem Schulgesetz vorliegt und welche Gegen- und Präventivmaßnahmen in Rücksprache und Zusammenarbeit mit den Schulaufsichten in den Schulen durchgeführt werden müssen.
2) Wie viele Fälle von Diskriminierung wurden Ihnen bislang gemeldet und von wem gehen Diskriminierungen der Häufigkeit nach aus?
Seit meiner Amtsaufnahme im März 2024 haben mich ca. 120 Meldungen zu Diskriminierungen über verschiedene Kanäle erreicht. Am häufigsten gehen die gemeldeten Diskriminierungen von Lehrkräften und schulischen Führungskräften gegenüber Schülerinnen und Schülern aus.
3) Was haben Sie sich für Ihr Amt als Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen vorgenommen?
Diskriminierungen in der Schule sind noch immer alltägliche Realität für viele. Mit praxisnaher Beratung will ich v.a. Schulaufsichten und schulische Führungskräfte bei ihrer gesetzlichen Pflicht zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Schule aktiv unterstützen und begleiten.
Dabei setze ich bewusst auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, die meine Ansprechpersonen sind, um Veränderungen anzustoßen und eine diskriminierungsfreie Schulpraxis langfristig zu verankern. Dabei stehen für mich Werte wie Respekt, Empathie, kollegiale Anerkennung, Solidarität und die Sicherung der Würde aller Menschen im Mittelpunkt.
In den letzten Jahren sind viele richtige Maßnahmen auf dem Weg zu einer inklusiven und diskriminierungsfreien Berliner Schule umgesetzt worden. Diese müssen fortgesetzt und erweitert werden, um einen professionellen Umgang mit Diskriminierungen zum Selbstverständnis und als Qualitätsmerkmal der Berliner Schulen zu sichern.
Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Thema Altersdiskriminierung
Ist eine Altershöchstgrenze für Notare über 70 zulässig? In einem aktuellen Verfahren (1 BvR 1796/23) beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Altersgrenze für Notar*innen.
Ist eine Altershöchstgrenze für Notare über 70 zulässig? In einem aktuellen Verfahren (1 BvR 1796/23) beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Altersgrenze für Notar*innen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhielt als „sachkundige Dritte“ vom Bundesverfassungsgericht Gelegenheit zur Stellungnahme.
Beschwerdeführer in dem zu entscheidenden Verfahren ist ein 70-jähriger Anwaltsnotar. Die Bundesnotarordnung (BnotO) regelt das Berufsrecht der Anwaltsnotare. Zu diesen Regeln gehört auch, dass das Notarsamt automatisch mit dem Ende des Monats, in dem Notar*innen das 70. Lebensjahr erreichen, erlischt. Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde. Denn der Beschwerdeführer sieht sich in seinen Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten verletzt.
Nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprechen gewichtige Gründe gegen die Vereinbarkeit der Altersgrenze in § 47 Nr. 1, § 48a BNotO mit Gleichheitsrechten des Beschwerdeführers, insb. Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 21 GRCh i.V.m. Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG.
Altershöchstgrenzen bergen aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes komplexe und besondere Diskriminierungsrisiken. Zwar trifft die Gesetzgebung grundsätzlich ein Ermessensspielraum, der auch pauschalisierende Lösungen erfasst und ihr damit erlaubt, in bestimmten Lebensbereichen auch an eine – im Einzelfall möglicherweise nicht überzeugende – Altersgrenze anzuknüpfen. Gleichwohl gilt es im Rahmen der Angemessenheit solcher Altershöchstgrenzen zu berücksichtigen, dass diese zum einen auf unbewussten, wirkmächtigen negativen Altersbildern beruhen können und solche Altersbilder zum anderen bestätigen und verfestigen können.
Wie das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheidet, bleibt abzuwarten.
Altersgrenzen haben in vielen Lebensbereichen einen Einfluss auf die Verwirklichung von Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie schreiben einer Person aufgrund ihres Lebensalters typische Entwicklungs- und Zustandsphasen und bestimmte Befähigungen zu und ab und basieren auf der Annahme, dass mit zunehmendem Lebensalter Gesundheit und Leistungsfähigkeit abnehmen.
Seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben sich in allen Lebensbereichen mehr als 1.000 Menschen dezidiert hinsichtlich Altersgrenzen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet.
Erstmals legen acht Beauftragte einen gemeinsamen Bericht zu „Diskriminierung in Deutschland“ vor. Sie fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen.
Erstmals legen acht Beauftragte einen gemeinsamen Bericht zu „Diskriminierung in Deutschland“ vor. Sie fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen. Gemäß § 27 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gemeinsam mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages alle vier Jahre vorzulegen. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick darüber, wer in Deutschland Diskriminierung erlebt, wie viele Menschen sich beraten lassen und welche Diskriminierungserfahrungen sie berichten. Grundlage sind Beratungsanfragen und Eingaben an die Beauftragten im Zeitraum 2021–2023.
Darüber hinaus wurden Beratungsanfragen an Landesantidiskriminierungsstellen, an kommunale sowie an unabhängige zivilgesellschaftliche Beratungsstellen abgefragt und für den Bericht ausgewertet.
Rund 20.600 Ratsuchende wandten sich im Berichtszeitraum an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie berichteten von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder wegen der sexuellen Identität. Besonders häufig meldeten sich Betroffene, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert wurden. Die Zahl der Beratungsanfragen steigt kontinuierlich an.
Mit der Datensammlung und den Empfehlungen aus unterschiedlichen Perspektiven ist Bericht die zentrale, aktuelle Analyse zum Thema Diskriminierung in Deutschland. Er enthält darüber hinaus sechs gemeinsame Empfehlungen, in denen die Beauftragten besonderen Handlungsbedarf herausstellen. Insbesondere wird ein unzureichender Diskriminierungsschutz kritisiert und die Umsetzung der Reform des AGG gefordert.
Auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können Sie den Bericht, auch als Kurzfassung, digital abrufen oder als Publikationen bestellen.
Was tun gegen Diskriminierung an Schulen? – Sammlung von Beispielen Guter Praxis erschienen
Viele Schulen in Deutschland versuchen schon jetzt mit unterschiedlichsten Maßnahmen, Diskriminierungen vorzubeugen und sie abzubauen. Um ihre Erfahrungen breit nutzbar und Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Schüler*innen wohlfühlen und keine Diskriminierung erleben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beispiele guter Praxis gegen Diskriminierung in allgemein- und berufsbildenden Schulen sammeln und auswerten lassen.
Viele Schulen in Deutschland versuchen schon jetzt mit unterschiedlichsten Maßnahmen, Diskriminierungen vorzubeugen und sie abzubauen. Um ihre Erfahrungen breit nutzbar und Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Schüler*innen wohlfühlen und keine Diskriminierung erleben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beispiele guter Praxis gegen Diskriminierung in allgemein- und berufsbildenden Schulen sammeln und auswerten lassen.
Ihre Erfahrungen helfen zu verstehen, welche Ansätze welche Verbesserungen bewirken können – und welche Stolpersteine es gibt. Die Praxisbeispiele liefern vielfältige Anregungen, um selbst gegen Diskriminierung aktiv zu werden.
Verbietet der Staat einen inklusiven und geschlechtergerechten Umgang mit Sprache, ist das verfassungsrechtlich problematisch. Zu dieser Einschätzung kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Kurzgutachten, das in der Schriftenreihe „Standpunkte“ erschienen ist.
Verbietet der Staat einen inklusiven und geschlechtergerechten Umgang mit Sprache, ist das verfassungsrechtlich problematisch.
Zu dieser Einschätzung kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Kurzgutachten, das in der Schriftenreihe „Standpunkte“ erschienen ist. Es kann auf unserer Website kostenfrei bestellt und heruntergeladen werden.